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Landgericht urteilt gegen Wohnungsabriss in Köln
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Landgericht urteilt gegen Wohnungsabriss in Köln

Möblierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen - das sieht nicht nur die Stadt Köln so, sondern auch das Kölner Landgericht. Es hat eine entsprechende Klage einer Immobilienfirma deshalb abgelehnt.

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Die Immobilienfirma wollte drei Wohnhäuser in der Neustadt-Nord abreißen und in Neu-Ehrenfeld sogenannte Mikroapartments bauen. Der Abriss von Wohnraum ist in Köln allerdings genehmigungspflichtig und die Stadt hatte diese Genehmigung nicht erteilt. Denn die Mini-Apartments sollten komplett möbliert und mit Haushaltsutensilien ausgestattet vermietet werden. Das Gericht meint, so ein Wohnraum sei nicht für ein dauerhaftes Zuhause, sondern nur für die kurzzeitige, befristetete Vermietung geeignet. Der Neubau sei also nicht zu Wohnzwecken geplant, so das Gericht. Auch der angekündigte Mietpreis spreche dagegen, dass Menschen dort dauerhaft ein Zuhause fänden. (SR|KS|Symbolbild)

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