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Das Kölner Landgericht hat sich jetzt mit Licht aus dem Strahler eines Nachbargrundstücks beschäftigen müssen. Der Kläger hier bei uns aus Köln hat sich daran gestört, dass der Strahler ins Schlafzimmer seiner Mutter leuchtet und sie in ihrem Schlaf stört.
Doch auch in zweiter Instanz ist der Eigentümer gescheitert. Das Licht leuchte nicht erheblich in das Schlafzimmer und wegen eines Bewegungsmelders auch nur für 90 Sekunden, teilt das Gericht mit.
Dieser Fall aus Köln war vorher schon Thema am Amtsgericht. Entscheidend war aber auch da, dass der Kläger nichts gegen die Lichtimmission unternommen habe – etwa durch Verdunkelungsrollos. (DD|Symbolbild)
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