
Landgericht weist Klage ab
(RO|Symbolbild) Wer mit FFP2-Masken handelt und Geschäfte machen möchte, sollte sorgfältig prüfen, ob auch wirklich das geliefert wird, was bestellt wurde. Das Kölner Landgericht hat die Klage eines Unternehmens aus dem Rheinland jetzt abgewiesen. Ihm stünden keine Ansprüche zu, wenn es seine Ware nicht richtig überprüft, sagt das Gericht.
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Es geht um einen Maskendeal eines Unternehmens aus Monheim. Dieses hatte FFP2-Masken im Wert von über 32.000 Euro bestellt und nach China weiterverkauft. Der Zoll in China zog die Masken dann allerdings aus dem Verkehr, weil in der Packung nicht drin war, was drauf stand. Das Landgericht sagt dazu: Entweder seien die Masken auf dem Weg nach China ausgetauscht worden oder dem Monheimer Unternehmen sei nicht aufgefallen, dass die Beschriftung des Kartons nicht mit der bestellten Ware übereinstimme. Ein bewusster Betrug des Verkaufenden sei daher nicht nachweisbar.