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Symbolbild: Gerichtsakten
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Anstiftung zum Mord vor. Der Angeklagte soll den Auftrag erteilt haben, ein anderes ehemaliges Bandenmitglied zu töten. Bei der Tat im Mülheimer Böckingpark haben zwei Männer das Opfer von hinten erschossen. Seine durch einen Halsschuss lebensgefährlich verletzte Lebensgefährtin überlebte nur knapp.
Die mutmaßlichen Mörder sind zwar identifiziert, seitdem aber auf der Flucht. Der Angeklagte bestreitet, die beiden zum Mord angestiftet zu haben, sein Verteidiger fordert den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.
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