© Radio Köln/Waltel
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Die Richter haben damit deutlich härter geurteilt als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, dass es überhaupt keinen Zweifel gebe, dass sie damals ein Rennen gefahren sind. Dabei sind im Dezember 2023 auf der A555 eine Mutter und ihre Tochter getötet worden.
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