Lebenslange Haftstrafe für Mörder von Helmut B.

(CM|Symbolbild) Fast sieben Jahre ist es jetzt her, dass ein ehemaliger Boutiquen Besitzer am Rudolfplatz brutal ermordet wurde. Die Haftstrafe gegen den Täter lautet lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld und ist jetzt rechtskräftig. 

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Das Opfer, das als "schöner Helmut" in Köln bekannt war, wurde 2012 in seiner eigenen Wohnung ermordet.

Der Täter wollte in die Wohnung des ehemaligen Boutiquen Besitzers einbrechen, weil er hoffte dort viele Wertgegenstände zu finden. Als das nicht der Fall war, schlug er brutal mit einer Rohrzange auf den Kopf und den Oberkörper von Helmut B. ein. Das Opfer starb an den Verletzungen. Das Gericht hat den Täter deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen legte er beim Bundesgerichtshof Revision ein, die aber als unbegründet verworfen wurde. Damit ist das Urteil nicht mehr anfechtbar.  

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