
© Radio Köln / Dähling
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Der Leitfaden regelt, unter welchen Bedingungen Solaranlagen auf Dächer denkmalgeschützter Häuser möglich sind. Doch eine pauschale Regelung sei nicht möglich, sagt eine Stadtsprecherin. Der Einzelfall müsse entscheiden, welches Konzept für die jeweiligen Gebäude das Passende ist.
Das NRW-Bauministerium hatte im November das Denkmalschutzgesetz überarbeitet. Die Stadt hat den Erlass für sich jetzt zugeschnitten.
Auf der Internetseite der Stadt Köln finden sich auch weitere Informationen zu Themen der Denkmalpflege sowie Kontaktmöglichkeiten zum Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege.
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