
Das lässt sich auch an einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts ablesen.
Ein 75-Jähriger hatte einer 37-jährigen Frau, wohl aus Liebe, insgesamt mehr als 80.000 Euro zukommen lassen. Mit dem Geld wurden Bafögschulden bezahlt und ein überzogenes Konto ausgeglichen. Und 74.000 Euro flossen in den Kauf einer Wohnung in Istanbul.
Die Richter mussten sich zwei völlig verschiedene Versionen anhören. Der Mann sagte, das Geld sei nur geliehen gewesen. Die Frau sagte, er habe es ihr geschenkt und wolle es nur aus verschmähter Liebe jetzt zurück.
Das Urteil: Die Frau muss das Geld für die Wohnung zurückzahlen, auch weil der Kläger ein Whatsapp-Gespräch zeigen konnte, in dem sie angekündigt hatte, das Geld zurückzugeben. Auf Zahlungen für ihr überzogenes Konto und Bafög-Schulden bleibt der Mann aber sitzen. Dafür konnte er auch nicht belegen, dass eine Rückzahlung tatsächlich vereinbart worden war.