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Die Anträge müssen bei der Stadt Köln gestellt werden. Die Frist endet am 27. Februar um 12:00 Uhr.
An Weiberfastnacht, am Karnevalssonntag und Rosenmontag gilt in Köln wie auch schon in den letzten Jahren ein LKW Fahrverbot aus Sicherheitsgründen und das in weiten Teilen der linksrheinischen Kölner Innenstadt.
Das Fahrverbot gilt für LKW sowie LKW mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.
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