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Symbolbild: Gerichtsakten
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Dass der Offizier des Militärgeheimdienstes Personen im Umfeld des rechtsextremen Soldaten Franco A. vor Durchsuchungen gewarnt hat, sei nicht bewiesen worden, so die Richterin.
Das Gericht folgte mit dem Freispruch der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe für den MAD Mann gefordert. Die zuständige Staatsanwältin erklärte, eine Berufung prüfen zu wollen.
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