
Mangelhafte Aktenführung - schwere Vorwürfe gegen Meisner
(DA) Am Donnerstagvormittag wurde das lange erwartete Gutachten zu den Missbrauchsvorwürfen im Kölner Erzbistum veröffentlicht. Es listet auf über 800 Seiten den Umgang des Erzbistums und seiner Verantwortlichen mit sexuellem Missbrauch oder sexualisierter Gewalt auf. Das sind konkret 202 Beschuldigte und 314 Betroffene, also Opfer. Mehr als die Hälfte waren Kinder unter 14 Jahren. Es gebe weitere Betroffene, die aber nicht zum Bereich des Erzbistums gehörten, sagte der Gutachter Björn Gercke. Er sprach auch von Akten die vernichtet worden seien oder schlecht geführt wurden. Im Erzbistum habe ein Klima von Chaos und subjektiv empfundener Nichtzuständigkeit geherrscht.
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Kardinal Woelki seien keine Pflichtverletzungen nachgewiesen worden. Allerdings nennt das Gutachten zahlreiche Pflichtverletzungen der ehemaligen Erzbischöfe Höffner und Meisner, wie Verstöße gegen die Melde- und Aufklärungspflicht oder die Opferfürsorge. Meisner sei alleine für einen Großteil aller festgestellten Pflichtverletzungen verantwortlich, sagte Gutachter Gercke. Namentlich genannt werden im Gutachten außerdem der Domkapitular Assenmacher, der ehemalige Generalvikar Feldhoff, Weihbischof Schwaderlapp sowie der heutige Erzbischof von Hamburg Heße. Schwaderlapp und Assenmacher entließ Woelki noch in der Pressekonferenz vorläufig aus ihren Ämtern.
Außerdem seien bei einer Justiziarin des Erzbistums zahlreiche Verstöße gegen die Meldepflicht an die Staatsanwaltschaft nachgewiesen worden, so das Gutachten.
Man sei auf ein System der Nichtzuständigkeit gestoßen, sagten die Gutachter. Es habe immer wieder Versuche von Verantwortlichen gegeben, Fälle nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen. Man könne von systembedingter Vertuschung sprechen, sagte Gutachterin Stirner.
Erstes Gutachten soll ebenfalls veröffentlicht werden
Ein weiteres Gutachten wurde bis heute nicht veröffentlicht. Kölns Erzbischof Woelki hatte das damit begründet, dass er es wegen Mängeln für nicht rechtssicher halte. Auch dieses Gutachten soll aber ab Ende des Monats einsehbar sein. Laut einer Sprecherin des Kölner Erzbistums soll das Gutachten ungekürzt und ungeschwärzt für Journalistinnen und Journalisten, aber auch die interessierte Öffentlichkeit einsehbar sein. Einzelheiten dazu will das Erzbistum am Freitag bekannt geben.
