
Mann fordert Schmerzensgeld von Tätowierer
(GDM|Symbolbild) Wenn einem das alte Tattoo nicht mehr gefällt, kann man es mit einem anderen Motiv überdecken. Gefällt auch das nicht, fordern manche Kundinnen oder Kunden Schadenersatz und Schmerzensgeld von ihrer Tätowiererin oder ihrem Tätowierer.
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In der aktuellen Klage, die das Landgericht Köln abgewiesen hat, wollte ein Kläger von seinem Tätowierer insgesamt 6.100 Euro erstreiten. Er wollte in dem Studio sein altes Tattoo überstechen lassen. Als ihm die Ansätze nicht gefielen, entschied er sich für ein anderes Motiv. Auch das wurde angefangen und wieder abgebrochen. Der Kunde ging in ein anderes Studio und ließ die Tätowierung dort überarbeiten. Die entstandenen Kosten plus Schmerzensgeld wollte der Mann jetzt vom ersten Tätowierer zurück. Dafür sah das Gericht allerdings keinen triftigen Grund.