
Das Kölner Landgericht hat ihn wegen Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt schuldig gesprochen.
Der Angeklagte hat die Taten gestanden. Wegen ähnlicher Fälle, hat er bereits eine Bewährungsstrafe hinter sich.
Laut Urteil hatte der Angeklagte sich in Chats meist als gleichaltriges Mädchen ausgegeben und sich Nacktbilder von den Mädchen schicken lassen. Mit den Fotos habe er die Mädchen unter Druck gesetzt, damit sie ihm mehr Bilder und Videos schicken. In einigen Fällen nötigte er sie sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, auch mit Eindringen in den Körper. Das wertete das Gericht als Missbrauch und Vergewaltigung. Für den Kontakt hatte er Handys genutzt, die er unter falschen Personalien registrieren ließ. Die Richterin sprach in ihrem Urteil von hoher krimineller Energie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.