Maskenbefreiung kann Arbeitsunfähigkeit bedeuten

(SR | Symbolbild) Wer von der Maskenpflicht durch ein ärztliches Attest befreit ist, darf von seinem Arbeitgeber nach Hause geschickt werden. Das Landesarbeitsgericht Köln hat jetzt ein entsprechendes Urteil gefällt. Der Mitarbeiter sei in diesem Fall arbeitsunfähig, so das Gericht.

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Damit bestätigt das Landesarbeitsgericht Köln ein erstes Urteil des Arbeitsgerichtes Siegburg. Geklagt hatte der Mitarbeiter eines Rathauses, der von seinem Arzt sowohl vom Tragen einer Mund-Nase-Maske als auch eines Visiers befreit war. Ohne diese wollte das Rathaus den Mitarbeiter nicht arbeiten lassen - zum Schutz von Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden und des Klägers selbst. Das wollte der Mitarbeiter nicht hinnehmen und reichte einen Eilantrag ein.  

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