Maskenpflicht im Schulunterricht nach den Herbstferien

(SD | Symbolbild) Schülerinnen und Schüler sollen nach den Herbstferien im Unterricht wieder eine Maske tragen. Das hat Schulministerin Gebauer am Mittwochnachmittag mitgeteilt. Die Regelung gilt landesweit, sie habe sich nach den Sommerferien bewährt.

© MSB/ Susanne Klömpges

Außerdem gilt die Maskenpflicht auf dem Schulgelände auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Kinder in der Grundschule dürfen die Masken am Platz aber abnehmen. Die Maskenpflicht gilt vorerst bis zu den Weihnachtsferien.

Zusätzlich müssen die Klassenräume alle zwanzig Minuten stoßgelüftet werden. Das Land investiert außerdem 50 Millionen Euro in die Belüftungsanlagen der Schulen.

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