
© Pixabay | lifetesterDOTnet
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Der Mann hatte bei einer Demo gegen die Coronaschutzmaßnahmen im Dezember 2020 in der Altstadt keine Maske getragen. Außerdem hatte er laut des Gerichts Widerstand gegen die Polizei geleistet, als diese seine Identität feststellen wollte. Deswegen nahm ihn die Polizei in Gewahrsam. Die NRW-Coronaschutzverordnung habe damals vorgegeben, eine Maske an Orten mit vielen Menschen zu tragen, wenn die Stadt eine entsprechende Anordnung getroffen hatte. Und die Stadt Köln hatte genau dies unter anderem für die Altstadt getan.
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