
© Radio Köln
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Die Düsseldorfer Tabelle zeigt genau an, wie viel Unterhalt welchem Kind zusteht. Für Kleinkinder der ersten Altersstufe steigt der Mindestsatz demnach von 396 Euro auf 437 Euro. Für Kinder in der zweiten Altersstufe gibt es 47 Euro mehr und für die dritte Altersstufe 55 Euro mehr Unterhalt. Das Kindergeld beträgt ab erstem Januar für alle Kinder einheitlich 250 Euro. Gleichzeitig steigen auch die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige wegen der allgemein gestiegenen Kosten.
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