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Meine Rechte bei einem Bahnstreik
© Radio Köln/Ude
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Meine Rechte bei einem Bahnstreik

Seit Donnerstag müssen sich Bahnreisende am besten eine Alternative für ihre Fahrt überlegen. Für fünf Tage will die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den Bahnverkehr lahmlegen. Erst am Dienstag um 2.00 Uhr soll der Streik beendet sein.

Veröffentlicht: Mittwoch, 01.09.2021 10:34

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Was mache ich, wenn ich an einem Streik-Tag unterwegs bin?

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Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zuerst direkt bei der Deutschen Bahn zu erkundigen. Bei Streiks versuchen die Unternehmen auf ihren Internetseiten darzustellen, auf welchen Verbindungen es Verspätungen und Ausfälle gibt und welche Alternativen sie bieten. Falls Ihr mit eurer gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommt, sollte Ihr Belege sammeln, bevor Ihr die Reise abbrecht oder eine Alternative sucht: Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden bestätigen zu lassen. Dafür gibt es Verspätungsbescheinigungen, die die Bahn vorbereitet hat.

Das kann an einem Streiktag mühsam sein, wenn viele Passagiere an einem Bahnhof gestrandet sind. Alternativ könnt Ihr Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Verspätung oder der Ausfall des Zugs stehen, machen oder Ihr macht Screenshots von einer Information in der App oder auf der Internetseite. Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn könnt Ihr dann im Internet oder in einem Servicecenter die Reise reklamieren. Das Fahrgastrechte-Formular der Deutsche Bahn bekommt Ihr hier.

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Zahlt die Bahn ein Taxi?

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Im Nahverkehr organisiert die Bahn auch schon mal Taxifahrten von größeren Bahnhöfen aus. Falls Ihr auf eigene Faust mit einem Taxi fahrt, muss die Deutsche Bahn laut der Verbraucherzentrale aber nicht jede Taxirechnung nachher übernehmen: Das Bahnunternehmen muss Euch die Kosten für eine Taxifahrt bis maximal 80 Euro erstatten und das nur, wenn eure geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt und Ihr mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden. Das gleiche gilt, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und Ihr euer Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreicht.


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Bezahlt die Bahn ein Hotel?

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Wer an einem Bahnhof strandet und wen die Bahn auch nicht auf anderen Wegen an sein Ziel bringen kann, dem muss das Unternehmen eine Unterkunft besorgen und auch den Weg dorthin sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof organisieren. Das sagt die Verbraucherzentrale. Bucht Ihr euch selbst ein Hotelzimmer, lasst euch vorher unbedingt bestätigen, dass die Bahn keine Fahrt mehr an diesem Tag durchführen wird und Euch auch nicht mit einer Unterkunft für die Nacht helfen kann. Bewahrt die Hotel-Rechnungen auf, um sie später einzureichen.

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Bekomme ich bei Verspätung mein Geld zurück?

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Wenn Ihr wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich ans Ziel kommt, bekommt Ihr einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurück.

Wie hoch genau die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, wie groß die Verspätung ist. Die Detail dazu findet Ihr hier.


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Kann ich einfach zu Hause bleiben?

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Nein, das bedeutet der Streik leider nicht, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Der Arbeitsweg und seine Risiken liegen beim Arbeitnehmer. Jeder muss dafür sorgen pünktlich auf der Arbeit zu sein. Fehlt man wegen dem Streik einfach auf der Arbeit, gibt es im Übrigen auch keinen Lohn.

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Recht auf Homeoffice?

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Auch im Streikfall gibt es in Deutschland kein Recht für einen Tag im Homeoffice für den Arbeitnehmer, so Kempgens. Aber, der Betrieb ist gesetzlich, durch die Vorsorgepflicht, verpflichtet, es zumindest wohlwollend zu prüfen, ob das nicht möglich wäre. In vielen Fällen hilft es, einfach mit dem Betrieb zu sprechen. 

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