
© Radio Köln/Volke
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Die mündliche Verhandlung ist am Dienstagvormittag am Landgericht gestartet.
Der Ausgang des Verfahrens könnte Signal-Charakter haben. Kardinal Woelki pocht nach eigenen Angaben nicht auf eine Verjährung der Taten. Ein staatliches Gericht solle über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten befinden, hieß es in einer Mitteilung des Erzbistums.
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