
1. Ablöse-Alarm
Egal wie sehr der Vormieter seine vergammelte Couch auch anpreisen mag, 500 Euro ist sie und war sie wahrscheinlich auch nie wert. Tatsächlich ist es verboten mehr als 50% des eigentlichen Wertes für Möbelstücke zu verlangen. Wer aber jetzt schon drauf reingefallen ist und vor lauter Verzweiflung den Wucher-Preis gezahlt hat, kann sogar noch im Nachhinein den eigentlichen Preis ermitteln und das Geld zurück bekommen.
2. Renovierungs-Rappel
Wer in eine unrenovierte Wohnung einzieht, darf diese auch im unrenovierten Zustand wieder verlassen. Das gleiche gilt beim Bezug einer renovierten Bude. Die muss dann später in einem renovierten Zustand wieder verlassen werden, damit sich der Nachmieter nicht ärgern muss.
3. Streich-Stress
Ob man beim Einzug oder Auszug streichen muss, ist vom jeweiligen Vertrag abhängig. Was aber für alle gilt: Wer seine Farben gerne knallig und bunt mag, MUSS vor dem Auszug die Pinsel schwingen und die Wände wieder neutral zurücklassen.
4. Miet-Muss
Wer einen befristeten Mietvertrag mit beidseitigem Kündigungsausschluss unterschrieben hat, der darf sich nicht darüber wundern, dass er die Zeit, die im Vertrag festgelegt ist auch tatsächlich mieten muss. In der Zeit ist es nicht einfach mal so möglich das Mietverhältnis zu kündigen. Allerdings ist so ein Vertrag auf höchstens 4 Jahre begrenzt, länger darf einen niemand an einen Mietvertrag binden.
5. Nachmieter-Notlösung
In Köln schnell viele Nachmieter zu finden ist nicht schwer. Der Mythos, man müsse nur drei Nachmieter vorschlagen können, um aus einem Mietvertrag vorzeitig raus zu kommen ist FALSCH. Das klappt leider nur mit einem triftigen Grund, wie Krankheit oder Versetzung in eine andere Stadt.