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Mieter in Mülheim sollen geschützt werden
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Mieter in Mülheim sollen geschützt werden

(PR|Foto:Symbolbild) Soziale Erhaltungssatzung - dieser sperrige Begriff kommt den Menschen in Mülheim demnächst zugute. Die Politik soll kommende Woche über eine solche Satzung entscheiden. Für die Stegerwaldsiedlung und das Severinsviertel gibt es sie bereits.  


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Die Menschen, die im Stadtteil leben, sollen durch die soziale Erhaltungssatzung vor Verdrängung geschützt werden. Das ist im Baugesetzbuch geregelt. So können zum Beispiel Luxusmodernisierungen von Wohnungen verhindert werden. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss von der Stadt genehmigt werden. Die sichert sich durch eine Erhaltungssatzung auch das Vorkaufsrecht für Gebäude und Grundstücke. So sollen Spekulationen und Wucherpreise verhindert werden.

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