
Ministerium soll Unterlagen zur Maskenaffäre rausgeben
(RO|Symbolbild) In der Maskenaffäre rund um den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn hat das Kölner Verwaltungsgericht die Behörde aufgefordert, alle Unterlagen zur Beschaffung der Masken herauszugeben. So steht es in gleich zwei Urteilen, die das Gericht am Freitagmittag veröffentlicht hat.
Veröffentlicht: Freitag, 20.01.2023 14:53
Das Bundesgesundheitsministerium sei zur Herausgabe von Informationen über die Beschaffung von FFP-2-Masken im Zuge der Corona-Pandemie verpflichtet, erklärte das Kölner Gericht. Es geht um Gutachten, Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft, einer Anwaltskanzlei und auch um E-Mail-Korrespondenzen von Jens Spahn. Ein Unternehmer und eine Privatperson hatten im Zuge der Maskenaffäre und der juristischen Aufarbeitung genau das gefordert. Die Anträge dazu waren vom Ministerium abgelehnt worden, mit der Begründung, dies sei ein zu hoher Verwaltungsaufwand. Das sah das Gericht nun aber anders. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.