
© Radio Köln
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Mehr als zwei Drittel der Klagen habe das Gericht inzwischen verhandelt, sagte uns ein Sprecher. Ihren Job haben die Gekündigten dadurch aber nicht wieder. Etwa die Hälfte der verhandelten Fälle ist in einem Vergleich geendet. Die andere Hälfte der Kündigungen sei vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt worden, sagte uns ein Sprecher des Gerichtes. Das heißt, das Gericht hat die Begründung von Karstadt Kaufhof für die Kündigungen nicht akzeptiert. Ein Teil dieser Klagen wird daher demnächst in zweiter Instanz verhandelt.
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