
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von den sogenannten Abholern die Beute entgegengenommen und dann in Polen an Hintermänner übergeben zu haben. Einen Teil des Geldes behielt er laut Anklage ein. Auch wegen Geldwäsche muss er sich verantworten.
Die Bande soll älteren Menschen Notsituationen von Angehörigen vorgegaukelt haben, damit die Seniorinnen und Senioren ihnen ihr Geld überlassen.
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