Mord an städtischem Mitarbeiter: Täter muss in Psyichatrie

(DC|Foto:Archivbild) Im sogenannten Kämmerei-Mord ist am frühen Freitagnachmittag vor dem Kölner Landgericht das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte muss in die Psychiatrie. Das Gericht verurteilte den zur Tatzeit 60-Jährigen des Mordes an dem städtischen Mitarbeiter Kurt Braun. Wegen einer psychischen Erkrankung sei der Mann aber schuldunfähig. 

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Im Dezember hatte der Verurteilte einen Mitarbeiter der Kämmerei an seiner Haustür erstochen, als dieser versuchte, Schulden einzutreiben. Im Prozess selbst hatte der Mann von Notwehr gesprochen, die Richter werteten die Tat nun aber als Mord. Weil von dem psychisch kranken Mann eine erhebliche Gefahr ausgehe, solle er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden.

Der Mord hatte für eine politische Debatte gesorgt, da das Opfer von früheren Attacken des Schuldners nichts gewusst und ahnungslos bei ihm geklingelt hatte. Die Stadt Köln hat als Reaktion ein internes Meldesystem für potentielle Gewalttäter eingeführt

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