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Muezzin-Ruf an der Zentralmoschee in Ehrenfeld darf bleiben
© Daniel Dähling
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Muezzin-Ruf an der Zentralmoschee in Ehrenfeld darf bleiben

(DD|Symbolbild) Der Muezzin-Ruf an der Zentralmoschee in Ehrenfeld darf weiterhin erklingen. Die Stadt Köln setzt auf interreligiösen Dialog.

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Die Stadtverwaltung Köln hat beschlossen, den Vertrag mit der DITIB-Moscheegemeinde in Ehrenfeld fortzuführen. Der Muezzin darf weiterhin zum Gebet rufen.

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Auswertung des Pilotprojekts

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Das zweijährige Pilotprojekt ist rum. Die Stadt hat es inzwischen ausgewertet. Die DITIB-Moscheegemeinde hat sich an alle Regeln gehalten. Anfangs gab es Kritik am Muezzin-Ruf, doch diese hat stark nachgelassen. Viele Beschwerden konnten nicht eindeutig Köln zugeordnet werden.

Angesichts zunehmender islamfeindlicher Strömungen betont die Stadt die Wichtigkeit des interreligiösen Dialogs. Anträge auf Muezzin-Rufe von anderen Moscheegemeinden liegen der Verwaltung derzeit nicht vor.

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