
© pixabay/qimono
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Passiert sind die Übergriffe in der Wohnung des Angeklagten. Die Frau soll zum Zeitpunkt der Übergriffe stark betrunken gewesen sein oder geschlafen haben, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte soll von den Taten außerdem Fotos und Videos gemacht haben. Sie waren auf seinem Computer in einem extra Ordner gefunden worden.
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