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Der Mann hatte eine Kollegin auf einer Dienstreise belästigt und gegen ihren Willen geküsst. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Er zog dagegen vor Gericht. Dass der Mann sich gegen ihren Willen an die Kollegin rangemacht hat, haben auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gericht bestätigt. Daher hat das Landesarbeitsgericht seine Berufung gegen ein erstes Urteil zurückgewiesen.
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