
© Radio Köln
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Hintergrund sind mehrere Urteile dazu vom Verwaltungsgericht. Konkret geht es um die Mommsenstraße, Krefelder Straße, den Clevischen Ring und die Straße "An St. Katharinen". Bisher hat die Stadt entsprechende Lärmgutachten eingeholt und die Anträge dann abgelehnt. Es bestehe die Gefahr von Staus, Schleichverkehren oder Verkehrsbeeinträchtigungen, so die Begründung der Stadt.
In seinen Urteilen sagt das Verwaltungsgericht, die gemessenen Lärmwerte lägen allesamt über den Grenzwerten. Doch die Stadt habe die negativen Effekte von Tempo 30 nicht belegt, sondern nur behauptet. Das müsse die Stadt nachholen und die Lärmbelastung gegen die Folgen von Tempo 30 abwägen.
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