Neue Corona-Schutzverordnung seit Sonntag in NRW

(DD|Symbolbild) Sie war erst am vergangenen Donnerstag in Kraft getreten, doch seit Sonntag gilt bereits wieder eine neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen und damit auch bei uns in Köln. Wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilt, soll das der Omikron-Variante Rechnung tragen.

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Das Land hat vor allem die 2G-plus-Regel angepasst. Nicht nur Geboosterte sondern auch geimpfte Genesene oder doppelt Geimpfte brauchen jetzt keinen Test mehr - wenn die zweite Impfung höchstens 90 Tage her ist. Sogar ungeimpfte Genesene dürfen eine Zeit lang ohne Test in Fitnessstudio, Schwimmbad, Restaurant und Kneipe.

Die Stadt Köln bietet auch am Montag wieder Corona-Schutzimpfungen vor Ort an. Und zwar im Bürgeramt Kalk, im Bürgerzentrum Chorweiler und im Bürgeramt Porz. Geimpft wird jeweils zwischen 9 und 15 Uhr. Termine für die Erst-, Zweit- oder Booster-Impfungen sind nicht nötig.

Der Corona-Inzidenzwert ist am Montag in Köln wieder deutlich gestiegen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts hat es ein Plus von 73 Punkten gegeben - auf 421.

Überblick über Neuerungen

Quarantäne-Plicht

Infiziert: Wer positiv getestet wurde, muss für zehn Tage in Isolierung. Die Dauer kann, bei zwei Tagen ohne Symptome, durch einen negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden. Die Kontaktpersonen müssen durch infizierte Personen selbst und schnellstmöglich informiert werden.

Kontaktpersonen im Haushalt: Wer im selben Haushalt lebt, muss ebenfalls für zehn Tage in Quarantäne. Auch hier kann eine Verkürzung durch eine Frei-Testung erfolgen. Bei Kindern in Kitas und Schulen kann die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden. Der PCR-Test wird während der Quarantäne erst dann zur Pflicht, wenn Symptome auftauchen. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht sofort in Isolation. Nur, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet. Von Menschen, die keinen vollständigen Impfschutz haben, wird eine Selbstisolierung erwartet.

Ausnahmen

  • Geboosterte Personen: mind. 3 Impfungen
  • Geimpfte-Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.
  • Doppelt-Geimpfte: Nach der 2. Impfung entfällt die Quarantäne zwischen dem 15. und 90. Tag nach der Impfung.
  • Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90. Tag nicht in Quarantäne.

Befreiung von der Testpflicht bei 2G+

Die Ausnahmefälle befreien zudem von der Testpflicht bei 2G plus. In Gaststätten und Co. dürfen also ebenfalls die genannten Ausnahmegruppen, ohne sich zusätzlich testen zu lassen.

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