
Neue Regelungen für Kölner Verbraucher
(DA|Symbolbild) Neues Jahr, neue Regelungen. Auch für Kölner Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es einige Änderungen zum 1. Januar. Zum Beispiel steigt die Mehrwertsteuer, die wegen der Coronakrise im letzten halben Jahr gesenkt wurde, wieder auf die üblichen 7% bzw. 19%.
Veröffentlicht: Samstag, 02.01.2021 11:17
Freuen werden sich vor allem auch die Kölner Eltern. Es gibt nämlich 15 Euro mehr Kindergeld, und auch der Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung steigt. Im neuen Jahr wird außerdem der Mindestlohn angehoben, er liegt dann bei 9,50€ pro Stunde. Ab Juli gilt dann das Verkaufsverbot von Einweg-Plastik-Produkten wie Strohhalmen, Bechern oder Wattestäbchen. Und: Kita- sowie Schulkinder müssen ab August nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Alle Änderungen im Detail.