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Neue Wohnraumschutzsatzung tritt in Kraft
© Radio Köln
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Neue Wohnraumschutzsatzung tritt in Kraft

(LP | Foto: Symbolbild) Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnung oder seines Einfamilienhauses als Ferienunterkunft anbietet, muss ab jetzt mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen. Die sogenannte Wohnraumschutzsatzung ist in Kraft getreten.

Veröffentlicht: Dienstag, 02.07.2019 13:11

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Wohnungen sollen nicht mehr als Touristenunterkünfte missbraucht werden, das sagt die Stadt. Deswegen gelten seit Montag diese verschärften Regeln für die Vermietung an Feriengäste. Der Grund: Vor allem Plattformen wie Airbnb hätten das Problem der Wohnungsknappheit in unserer Stadt deutlich verschärft, heißt es vom Kölner Wohnungswesen.

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