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Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2021 für Verbraucher
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Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2021 für Verbraucher

(KU | Symbolbild) Mit dem neuen Jahr treten auch neue Regelungen für Verbraucher in Kraft: Kindergeld, Mindestlohn und Wohngeld werden erhöht, Plastikbesteck verboten und Grundrente ausgezahlt. Die wichtigsten Änderungen 2021 haben wir hier für euch zusammengefasst.

Veröffentlicht: Montag, 28.12.2020 14:30

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Kindergeld, Steuern und Mindestlohn

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Gute Nachrichten für Eltern: Sie bekommen 2021 mehr Kindergeld. Fürs erste und zweite Kind gibt’s ab Januar jeweils 219 Euro, fürs dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten 250 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern zum Beispiel bedeutet das ein Plus von 360 Euro im Jahr. 

Aber auch der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer wird erhöht. Für Alleinstehende beträgt er ab Januar 2021 dann 9.744 Euro, für Verheiratete 19.488 Euro. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um knapp 600 Euro und klettert somit auf 8.388 Euro. 

Wer die sogenannte Pendlerpauschale in den Werbungskosten seiner Steuererklärung geltend machen will, bekommt jetzt ab dem 21. Kilometer der einfachen Fahrtstrecke pro Werktag 35 Cent. Bisher konnten je Entfernungskilometer 30 Cent angesetzt werden. Und: Diejenigen, die während der Coronakrise von zu Hause aus arbeiten, bekommen einen Steuerbonus. Pro Tag im Home Office kann eine Pauschale von 5 Euro angegeben werden – maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings fällt diese Pauschale unter die Werbungskosten, d.h., es profitieren nur diejenigen davon, die über die geltende Werbekostenpauschale von 1.000 Euro kommen. 

Die Stiftung Warentest hat übrigens - für jeden einsehbar - eine ausführliche Übersicht veröffentlicht, welche Änderungen uns Steuerzahler betreffen. Hier gelangt ihr direkt zum Dokument.

Der Solidaritätszuschlag („Soli“) wird 2021 für die allermeisten Steuerzahlenden abgeschafft. Mit dem Soli wird seit 1995 der „Aufbau Ost“ finanziert. Ab dem kommenden Jahr sollen dann nur noch die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen dazu beitragen.

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt allerdings die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere PKW zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind davon aber nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird die Steuer pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - doch bei vielen Autos ändert sich überhaupt nichts.

Von Juli bis Dezember 2020 wurde die Mehrwertsteuer wegen der Coronakrise auf 16% bzw. 5% gesenkt. Dadurch sollten Verbraucher zum Kaufen motiviert und der Konsum angekurbelt werden. Mit Beginn des neuen Jahres gelten jetzt aber wieder die alten Steuersätze: 7% auf Waren des täglichen Bedarfs und 19% auf die meisten Güter. 

9,50 Euro statt 9,35 Euro: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar um erstmal 15 Cent. Ab Juli 2021 dann nochmal um 10 Cent, sodass er schließlich bei 9,60 Euro pro Stunde liegt. 

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BAföG, Wohn- und Baukindergeld

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2021 haben insgesamt mehr Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende die Chance, BAföG bewilligt zu bekommen, denn: Die Einkommensfreibeträge der Eltern werden erhöht. Verheiratete Eltern dürfen dann monatlich 2.000 Euro netto verdienen, bei getrenntlebenden Elternteilen sind es 1.330 Euro.

Alle, die Wohngeld kriegen, bekommen ab Januar 2021 einen Zuschlag von durchschnittlich rund 15 Euro. Damit sollen die höheren Heizkosten ausgeglichen werden. Hintergrund ist der sogenannte CO2-Preis, der ab 2021 gilt: Auf jede Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heizöl, Erdgas oder auch Benzin und Diesel ausgestoßen wird, müssen die verkaufenden Unternehmen (z.B. Raffinerien) 25 Euro zahlen. Dadurch sollen klimaschädliche Energien verteuert und klimafreundliche Alternativen vorangebracht werden. Dieser Preis wird aber an die Kunden weitergegeben. Deswegen wird zum Beispiel auch der Literpreis bei Benzin laut Bundesregierung um 7 Cent steigen, bei Diesel und Heizöl um knapp 8 Cent. Menschen, die ein geringes Einkommen haben und Wohngeld beziehen, werden durch den Zuschlag also in Sachen Heizkosten entlastet. Wie hoch der genau ist, das hängt von Haushaltsgröße und Einkommen ab. 

Schlechte Nachrichten für alle, die Baukindergeld beantragen wollten: Ab dem 31. März fällt diese Förderung weg. Der Zuschuss wurde wegen der Coronakrise um drei Monate verlängert – eigentlich war er bis Ende 2020 befristet. Familien mit Kindern bis 18 Jahre und Alleinerziehende konnten das Baukindergeld beantragen, um ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besser finanzieren zu können. 

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Grundrente und Personalausweis

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Ab Januar gibt’s für rund 1,3 Millionen Deutsche die Grundrente, also einen Zuschlag auf die schon bestehende Rente. Er wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt und kann bis zu 419 Euro betragen. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Jeder, der mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen kann, bekommt dann auch die Grundrente. Damit soll die Lebensleistung der Berechtigten anerkannt und der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Wer 2021 einen neuen Personalausweis beantragt, muss rund 10 Euro mehr zahlen als bisher. Statt knapp 29 Euro wird die Ausstellung dann 37 Euro kosten. Als Ausgleich fallen dann aber keine zusätzlichen Gebühren mehr an, wenn man im Nachgang z.B. die Onlinefunktionen aktivieren will. Das hat bislang 6 Euro gekostet. 

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Einwegkunststoff, Masernimpfung und "Upskirting"

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Ab Juli 2021 dürfen keine Einwegkunststoff-Produkte mehr verkauft werden. Plastikbesteck, Teller, Becher, Wattestäbchen oder auch Behälter aus Styropor, in denen Essen und Getränke verpackt werden, sind dann verboten. Für all diese Produkte gibt es nämlich schon umweltfreundliche Alternativen. 

Einen Monat später, nämlich ab dem 31. Juli 2021, müssen Kita- und Schulkinder nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Das gilt übrigens auch für alle Beschäftigten, die in Kitas oder Schulen arbeiten. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Und: Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock („Upskirting“) oder in den Ausschnitt kann ab 2021 mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Das gilt auch für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

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AU-Bescheinigung

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Ab dem 1. Januar werden Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen digital von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen übermittelt. Die Patientinnen und Patienten müssen den "gelben Schein" also nicht mehr selbst bei ihrer Krankenkasse einreichen, allerdings noch beim Arbeitgeber, der die Daten 2022 elektronisch übermittelt bekommen soll.

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Elektronische Patientenakte

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Ab 1. Januar sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas „abgespeckte“ Version vorgesehen.

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