
© Erzbistum Köln / Reiner Diart
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Das Gericht hat dem Blatt verboten, einen Artikel weiter zu verbreiten: Es geht um einen Artikel, in dem behauptet wurde, Kardinal Woelki bringe ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums in Erklärungsnot. Außerdem wurde dem Verlag die Berichterstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten. Die Berichterstattung über den „geheim gehaltenen Bericht“ verletze den Erzbischof in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, so der Richter.
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