
© Radio Köln
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Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW siehe vor, dass nur in reinen Freibädern keine Testpflicht bestehe. Wer also im Lentpark, Stadionbad und auch in den vier offenen Kombibädern schwimmen gehen will, braucht einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test.
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