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Oberbergischer Kreis hat ab jetzt 15 Kilometer-Regelung
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Oberbergischer Kreis hat ab jetzt 15 Kilometer-Regelung

(SD|Foto:Symbolbild) Spaziergänge und Tagesausflüge ins Oberbergische sind für Kölnerinnen und Kölner ab sofort tabu. Das Land NRW hat am Abend jetzt doch die umstrittene 15 Kilometer Regelung für Corona-Hotspots erlassen. Einer davon ist der Oberbergische Kreis. Für Gebiete mit einer Wocheninzidenz von über 200 gilt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. 

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Zusammen mit Minden, Höxter und Recklinghausen gilt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit dort seit dem Montagabend. Die Liste der betroffenen Gebiete will das Land bei Bedarf täglich aktualisieren. Von der Kölner Stadtgrenze gerechnet liegen der Oberbergische Kreis und seine Gemeinden außerhalb einer 15 Kilometer Luftlinie. Ohne triftigen Grund sind damit Kölnerinnen und Kölner dort mehr nicht erlaubt. Menschen aus dem Oberbergischen Kreis und den anderen betroffenen Gebieten dürfen nur noch nach Köln kommen, wenn es zum Beispiel um den Job, medizinische Behandlungen oder Familienbesuche geht. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit teils drastischen Bußgeldern rechnen. 


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