
Oberlandesgericht erklärt Preiserhöhung für rechtmäßig
(MT|Symbolbild) Die hohen Preise für Neukundinnen und –kunden der RheinEnergie zum Jahresende waren rechtmäßig. Nach dem Kölner Landgericht hat jetzt auch das Oberlandesgericht einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf eine Einstweilige Verfügung abgelehnt.
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Rund 25.000 neue Kundinnen und Kunden wechselten Ende 2021 zur RheinEnergie, weil ihre Versorger die Stromlieferung eingestellt und Verträge gekündigt hatten. Grund war der enorme Preisanstieg auf dem globalen Energiemarkt. Weil auch die RheinEnergie für diese vielen Neukundinnen und -kunden kurzfristig zu Rekordpreisen an den Strombörsen einkaufen musste, gab sie die Preise an diese Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. So hätten Bestandskundinnen und-kunden vor Preiserhöhungen geschützt werden können, argumentierte der Konzern. Dem folgten auch beide Gerichte.