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Oberlandesgericht Köln verbietet Bildzeitung Formulierungen über Woelki
© Erzbistum Köln / Reiner Diart
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Oberlandesgericht Köln verbietet Bildzeitung Formulierungen über Woelki

(GL|Symbolbild) Was darf die Bildzeitung über den Kölner Kardinal Woelki schreiben und was nicht? Das Oberlandesgericht Köln hat dazu einige Entscheidungen gefällt. Das OLG hat der Bildzeitung bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit Woelki verboten. Andere Formulierungen wiederum hat es durchgewunken.

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Die Überschrift „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchspriester“ ist für das OLG Köln zum Beispiel eine Meinungsäußerung und damit in Ordnung. Das müsse sich der Kardinal gefallen lassen. Dabei ging es um einen Bericht über einen Pfarrer, den Woelki zum Stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert hatte, der aber Jahre zuvor mit einem 16-jährigen Prostituierten Sex gehabt hatte. Auf der anderen Seite hat das OLG bestimmte Äußerungen verboten, in denen es um einen Vertuschungsverdacht mit mutmaßlichen Missbrauchsfällen ging. 

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