
Oberlandesgericht setzt Sonderprüfer ein
(RO) Der Kauf der maroden Hochhaus-Wohnungen in Chorweiler aus dem Jahr 2016 könnte für die Stadt Köln unangenehm werden. Ein Sonderprüfer soll herausfinden, ob die Stadt beim Verkauf der Immobilie absichtlich auf ein externes Gutachten verzichtet hat und so zum Nachteil der Käuferin, der GAG Immobilien AG, die Wohnungen über dem Verkehrswert verkauft wurden. Das Besondere: Die Stadt ist Hauptaktionärin der Immobiliengesellschaft GAG.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.02.2019 08:09
16 Minderheitsaktionäre hatten beim Landgericht einen Antrag auf die Prüfung gestellt und Recht bekommen. Diesen Beschluss hat jetzt das Oberlandesgericht bestätigt und eine Beschwerde der GAG gegen die Prüfung abgewiesen. Der Vorwurf: Die Stadt Köln habe damals bewusst auf ein Gutachten verzichtet, das einen objektiven Vergleich ermöglichen würde. Dieser Verzicht gebe einen Anlasspunkt für den Verdacht einer groben Gesetzesverletzung, so das Oberlandesgericht. Der Gesellschaft drohte aufgrund von zu wenig Informationen ein finanzieller Schaden. Rund 47 Millionen Euro hatte die GAG für die 1.200 Wohnungen gezahlt.