
Oberlandesgericht weist Klage um Geschäftsbedingungen zurück
(GL | Symbolbild) Wer etwas im Internet bestellt oder bezahlt, muss vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Um die AGB von PayPal komplett zu lesen, braucht man etwa 80 Minuten und hat hinterher trotzdem vieles nicht verstanden. Das sagt die Verbraucherzentrale und hat deshalb geklagt. Die Klage ist jetzt vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden.
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Damit hat das Oberlandesgericht ein früheres Urteil des Kölner Landgerichts bestätigt. Dass die AGB sehr lang seien, führe nicht automatisch dazu, dass sie unwirksam seien, so das Gericht. An den PayPal-Zahlungen seien außerdem neben dem Kunden und dem Empfänger auch Banken und Kreditkartenunternehmen beteiligt. Das mache die Sache komplizierter. Auch habe die Verbraucherzentrale nicht ausreichend aufgezeigt, dass die Länge der AGB unzumutbar sei. Die Revision des Urteils des Landgerichts ist damit abgewiesen.