
Oberverwaltungsgericht kippt verkaufsoffene Sonntage
(SD|Archivbild) Kundenströme in der Adventszeit entzerren: Das war die Idee der Landesregierung. Sie hatte festgelegt, dass an fünf Sonntagen im Dezember und Januar die Geschäfte öffnen dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das jetzt verboten.
Veröffentlicht: Dienstag, 24.11.2020 13:05
Die Gewerkschaft ver.di hatte geklagt. Sie konnte nicht erkennen, dass die verkaufsoffenen Sonntage einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten würden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht das ähnlich. Der entsprechende Richter äußerte erhebliche Zweifel. Vielmehr befürchte er, dass die Kundinnen und Kunden aus Ermangelung an Freizeitmöglichkeiten am Sonntag zusätzlich zum Beispiel in die Kölner Innenstadt kommen würden.
Stadtmarketing äußert Kritik
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die verkaufsoffenen Sonntage im Advent zu verbieten, schadet dem Einzelhandel in der Kölner Innenstadt.
Das sagt der Verein Stadtmarketing Köln. Offene Geschäfte an vier Adventssonntagen hätten dazu führen können, dass die Umsätze, die die Kölner Geschäfte an den Onlinehandel verloren haben, zum Teil wieder reingeholt werden.