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Oberverwaltungsgericht lässt Berufung der Volksbühne zu
© Radio Köln
Symbolbild: Theatervorhang
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Oberverwaltungsgericht lässt Berufung der Volksbühne zu

(TV|Symbolbild) Die Konzerte in der Volksbühne am Rudolfplatz werden ein Thema für das Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Gericht hat die Berufung der Bühne gegen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgericht zugelassen. Und zwar wegen der besonderen Schwierigkeit der Rechtssache, sagte eine Gerichts-Sprecherin auf Radio Köln-Anfrage. 

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Das Berufungsverfahren soll klären, ob Nachbarrechte verletzt sind. Neben dem Theaterbetrieb finden in der Volksbühne auch Konzerte Kölscher Bands statt. Die Volksbühne hatte nach eigenen Angaben in den Schallschutz investiert und 2018 die Baugenehmigung der Stadt für Theater und Konzerte erhalten. Ein Nachbar fühlt sich von dem Lärm gestört und hatte geklagt. Als Reaktion sind die Konzerte derzeit leiser und enden um 22 Uhr. 

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