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Kölnerinnen und Kölner, die an Corona erkrankt waren und daher als genesen gelten mussten bislang zur ihren Hausarztpraxen oder in die Apotheke gehen. Um dort ihren Status anhand von Bescheinigungen positiver Testergebnisse nachzuweisen und dann ihren Nachweis zu erhalten. Genesenen-Zertifikate dienen als Nachweis, dass eine Person 28 Tage nach einem positiven Corona-Test für insgesamt sechs Monate als „genesen“ gilt und somit Geimpften gleichgestellt ist. Nach Ablauf von sechs Monaten fungiert das Genesenen-Zertifikat auch als Nachweis, dass nur noch eine Impfung nötig ist.
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