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Online-Vermietungsportal muss private Vermietungen angeben
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Online-Vermietungsportal muss private Vermietungen angeben

(SB | Symbolbild) Ein Online-Vermietungsportal muss der Stadt Köln Auskunft über die bei ihm registrierten privaten Vermietungen geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln bestätigt. 

Veröffentlicht: Dienstag, 27.04.2021 14:15

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Rund 300 private Übernachtungsanbietende sind in dem Portal gelistet. Die Stadt hatte Auskunft über sie verlangt, weil sehr viele private Vermietungen von Übernachtungsmöglichkeiten keine Bettensteuer abführen und der Stadt dadurch viel Geld entgeht. Das Portal weigerte sich und klagte. Das Oberverwaltungsgericht Münster sagt aber, die Stadt Köln könne wegen des unverhältnismäßig großen Aufwandes nicht darauf verwiesen werden, die Anbietenden selbst zu ermitteln. Das Portal muss jetzt also die Namen und Adressen herausgeben. Für viele Anbietende bedeutet das wohl eine Steuernachzahlung.

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