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OVG Münster: Erstes Urteil über Dieselfahrverbote
© Radio Köln
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OVG Münster: Erstes Urteil über Dieselfahrverbote

(PR | Foto: Symbolbild) Kölner Verantwortliche blicken mit Spannung auf das Ergebnis des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster über Dieselfahrverbote in Aachen. Es ist ein Fingerzeig auch für Köln. Über unsere Stadt wird im September verhandelt. 

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Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Jahresmittel steht nicht zur Diskussion. Das haben die Richter im Mai bereits deutlich gemacht. Er sei geltendes EU-Recht. 

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Im Kern werden die Richter grundsätzlich und damit wohl landesweit die Frage beantworten müssen, ob bei Grenzwertüberschreitungen jetzt sofort Fahrverbote kommen müssen oder ob doch noch zeitlicher Spielraum ist. Aus Sicht der Umwelthilfe ist das nicht der Fall, denn die Grenzwerte müssen eigentlich schon seit 2010 eingehalten werden. Aus Sicht von Bund, Land und der Stadtverwaltung in Köln gibt es sehr wohl noch Spielraum.

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