
OVG sagt FC-Verhandlungstermin kurzfristig ab
Der 1. FC Köln hat beim geplanten Ausbau seines Trainingsgeländes am Geißbockheim auf ein klares Urteil gehofft. Doch passiert ist das Gegenteil. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den für Donnerstag (11.06.) angesetzten Verhandlungstermin absagen müssen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.06.2026 14:11
Ausbau-Gegner haben kurzfristig noch eine neue Stellungnahme zum Artenschutz eingereicht. FC-Geschäftsführer Philipp Türoff sagte auf Radio Köln-Nachfrage, dass er darauf zunächst sehr emotional reagiert habe. Das Echo von dem Schrei sei vielleicht noch nicht verklungen. Letztendlich sei es nur ein weiterer Schritt in einer rechtlich schon sehr lange dauernden Hängepartie. "Es muss weitergehen, egal was passiert und wir werden auch damit umgehen."
Am Plan, im kommenden Jahr mit dem Bau eines neuen Leistungszentrums zu beginnen, werde man festhalten. Denn hierfür sei die Rechtslage klar und es gebe eine Baugenehmigung, sagte Türoff weiter.
Geklärt werden muss vom Oberverwaltungsgericht in Münster dagegen weiterhin der Bebauungsplan für drei neue Trainingsplätze, die auf der Gleueler Wiese entstehen sollen. Der FC geht davon aus, dass bis zu einem neuen Verhandlungstermin mehrere Monate vergehen werden.
Unterschiedliche Reaktionen im Stadtrat
Neben dem GO des Oberverwaltungsgerichts in Münster fehlt aber auch noch die politische Mehrheit im Stadtrat für den Bebauungsplan der Trainingsplätze. Dementsprechend unterschiedlich reagieren die großen Fraktionen im Rat auch darauf, dass die Entscheidung gestern vertagt wurde:
Christiane Martin von den Grünen erklärte, sie begrüße, dass das Gericht Artenschutz ernst nehme und sich Zeit nehme. Das bestätige ihren Kampf gegen eine Bebauung der Gleueler Wiese - sie sei als Biotop und Naherholungsgebiet unverzichtbar. SPD-Sportpolitiker Seeck sagte, er sei fassungslos und tief frustriert; ein Ende dieser juristischen Hängepartie nicht absehbar. Der FC brauche Planungssicherheit. CDU-Fraktionschef Petelkau sagte, man müsse die Entscheidung des Gerichtes abwarten und dann seriös beurteilen, ob sich daraus Konsequenzen für alle Beteiligten ergeben würden.
(GO|SR|FW|KU)