Plädoyers im Rizin-Prozess gegen Kölner Terrorverdächtige

(FW/KU|Archivbild) Im Rizin-Prozess hat die Bundesanwaltschaft für die wegen Terrorverdachts angeklagte Kölnerin Yasmin H. eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren gefordert.

© Radio Köln/ Waltel

Die zum Islam konvertierte Frau habe mit ihrem bereits verurteilten Mann einen islamistischen Anschlag mit der Biowaffe Rizin und damit eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant.

Bundesanwältin Bauer sagte bei ihrem Plädoyer, die siebenfache Mutter teile die Ideologie der Terrororganisation IS und habe eine radikalislamistische Weltanschauung. Sie befürworte und unterstütze Gewalt und die Tötung von Ungläubigen. 

Dies bewiesen auch die zahlreichen Gewaltbilder und Videos auf ihrem Handy. Dort seien Tausende Dateien zum Beispiel mit Bombenbauanleitungen, Enthauptungen oder getöteten Menschen zu sehen. Auch die Zeugenaussagen von Nachbarn stützten die Weltanschauung der Frau. So haben diese die Angeklagte glaubhaft mit Sätzen wie "Wenn Allah sagt, du sollst töten, dann töten wir Ungläubige" gehört. Außerdem soll sie zu ihrem Sohn gesagt haben "Wenn du mal groß bist, dann wirst du auch ein Attentäter und kannst dich in die Luft sprengen".

Mehrfach habe sie außerdem in der Nachbarschaft der Wohnung in Köln-Chorweiler erklärt, einen "richtigen Salafisten" heiraten zu wollen und mit ihrem tunesischen Ehemann geprahlt, weil dieser bereits einmal im Fokus tunesischer Sicherheitsbehörden gestanden habe und "zur Szene" gehöre.

Gegen die Behauptung der siebenfachen Mutter, von dem Bombenbau nichts gewusst zu haben, spreche ein SMS-Verkehr mit ihrem Mann über den Bau einer Bombe, so die Bundesanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag. Darin habe die Angeklagte ihrem Mann erklärt, es sei Halal, deutsche Ungläubige zu töten.

Kein Anlass zur Einstellung des Verfahrens

Die Verteidigung der 44 Jahre alten Kölnerin soll in der nächsten Woche plädieren. Vor dem Ende der Beweisaufnahme am Freitag erhoben die Anwälte der IS-Sympathisantin dem Gericht gegenüber schwere Vorwürfe. Der seit einem Jahr laufende Prozess gegen Yasmin H. sei geprägt von Vorverurteilung, Willkür und Verletzungen gegen Prinzipien des Rechtsstaates sowie der Menschenrechte. Das Verfahren sei deshalb einzustellen, so Strafverteidigerin Basay Yildiz. 

Auch die zum Islam konvertierte 44-Jährige selbst griff die Richter am Freitag erneut scharf an. Sie fühle sich vom ersten Tag an vorverurteilt und beteuerte, wiederholt, nichts von Anschlagsplänen gewusst zu haben. In Richtung des vorsitzenden Richters sagte sie wörtlich, "Sie machen mich hier zur Attentäterin, nicht der IS." Das Gericht kehre Beweise ihrer Unschuld unter den Tisch. Es gebe ein erdrückendes Desinteresse, den Fall aufzuklären, so die IS-Sympathisantin. Sie sei stolze Muslima und Mutter und stelle sich an die Seite vieler muslimischer Brüder und Schwestern in Haft, denn sie sei kein Einzelfall, erklärte die Kölnerin vor dem Staatsschutzsenat.

Bundesanwältin Bauer sagte, die Verteidigung entferne sich mittlerweile soweit von der Realität, dass es schwer falle, darauf professionell zu reagieren. Sie wies genau wie der Senat selber, mögliche Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in dem Terrorprozess zurück. Für eine Einstellung des Verfahrens gäbe es keinen Anlass. Der tunesische Ehemann der Frau wurde bereits wegen der Terrorvorwürfe zu zehn Jahren Haft verurteilt.

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