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Polizei mit Waffe
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Zusammen mit der Fußfessel habe er ein Aufenthaltsgebot. Er dürfe sich also nicht mehr frei in Köln und NRW bewegen, sondern bekomme einen Bezirk zugewiesen, wo er wohnt und sich üblicherweise aufhält und den dürfe er nicht verlassen. Dies bewirke, dass er wesentlich stärker unter Beobachtung steht und so mögliche Straftaten, damit verhindert werden können.
Einzelheiten zur Person oder um welchen Stadtteil es sich handelt will die Polizei aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben.
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