
Pop-Up-Freizeitpark startet in Deutzer Werft
(KU|Archivbild) Am Samstag startet in der Deutzer Werft ein Pop-Up-Freizeitpark, auch wenn das ein Anwohner eigentlich verhindern wollte. Er hatte einen Antrag gegen die Veranstaltung beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Das Gericht hat diesen abgelehnt.
Veröffentlicht:
Der erste temporäre Freizeitpark Kölns ist laut des Verwaltungsgerichts Köln baurechtlich zulässig. Der Anwohner war der Auffassung, ein Verlegen der Kirmes in den Sommer sei rechtlich nicht möglich. Das Gericht hält hier eine Ausnahme für rechtens: Wegen Corona seien Volksfeste ausgefallen. Im Interesse der Allgemeinheit könne daher ausnahmsweise auch im Sommer eine Veranstaltung zugelassen werden. Die Anwohnenden würden dadurch auch nicht zusätzlich belastet, weil es sich nicht um eine zusätzliche Veranstaltung handele.