
Er soll zusammen mit seinem späteren Opfer in seiner Wohnung Geschlechtsverkehr gehabt haben. Obwohl aber die Frau in beiden Fällen darauf bestanden habe, ein Kondom zu verwenden, habe sich der Angeklagte hierüber hinweggesetzt, steht in der Anklage. Als sie sich dagegen zur Wehr setzen wollte, soll der Angeklagte sie fixiert und auch gebissen haben.
Das heimliche Weglassen oder Abziehen eines Kondoms gegen den Willen des Partners oder der Partnerin ist nach deutscher Rechtsprechung strafbar und kann als Vergewaltigung gewertet werden. (PR|DD)
Wo ihr Hilfe findet
Wenn ihr auch sowas erlebt habt, steht das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (08000 116 016) beratend zur Verfügung. Der Opferschutz der Polizei ist erreichbar unter 0221 229-8080 oder per E-Mail an opferschutz.koeln@polizei.nrw.de .